Porsche Zentrum Leipzig

Compliance, Hinweisgebersystem und Integrität.

Ausführliche Informationen zu Compliance und Integrität finden Sie hier.
 

Hinweisgebersystem.

Unser Hinweisgebersystem

Die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften, interner Regeln, der Prinzipien unserer Verhaltensgrundsätze sowie des Code of Conduct für Geschäftspartner hat bei der Porsche Zentrum Leipzig GmbH oberste Priorität. Der Erfolg unseres Unternehmens basiert auf Integrität und Compliance. Um diesem Anspruch gerecht zu werden, ist es wichtig, von möglichem Fehlverhalten unserer eigenen Beschäftigten oder denen unserer Zulieferer zu erfahren und dieses zu unterbinden. Deshalb haben wir das Zentrale Aufklärungs-Office der Volkswagen AG beauftragt, ein unabhängiges, unparteiisches und vertrauliches Hinweisgebersystem für uns zu betreiben.
 
Eine wichtige Säule unseres Hinweisgebersystems ist der Grundsatz des fairen Verfahrens. Es garantiert den größtmöglichen Schutz für Hinweisgeber*innen, Betroffene und Beschäftigte, die an der Aufklärung des gemeldeten Fehlverhaltens mitwirken. Dazu gehört auch, dass wir Möglichkeiten zur anonymen Meldung und Kommunikation anbieten. Wir versichern, keine Maßnahmen zu ergreifen, um anonyme Hinweisgeber*innen zu identifizieren, die unser Hinweisgebersystem nicht missbrauchen.
 
Benachteiligungen von Hinweisgeber*innen und allen Personen, die zu Untersuchungen bei der PZ Leipzig GmbH beitragen, werden nicht toleriert. Für Betroffene gilt die Unschuldsvermutung, bis der Verstoß nachgewiesen ist. Die Untersuchungen werden mit äußerster Vertraulichkeit durchgeführt. Die Informationen werden in einem fairen, schnellen und geschützten Verfahren verarbeitet.
 
 
Wie bearbeiten wir Ihren Hinweis?
 
Qualifizierte und erfahrene Mitarbeitende des Zentralen Aufklärungs-Offices der Volkwagen AG prüfen alle Meldungen auf potenzielle schwere Regelverstöße durch Beschäftigte des Volkswagen Konzerns gründlich und gehen ihnen systematisch nach. Zunächst erhalten Sie eine Eingangsbestätigung. Anschließend bewertet das Zentrale Aufklärungs-Office Ihren Hinweis. Dies beinhaltet die Beschaffung von Informationen insbesondere vom Hinweisgeber. Nur wenn sich daraus ein Anfangsverdacht auf einen potenziellen schweren Regelverstoß ergibt, wird eine geeignete Untersuchungseinheit mit der Untersuchung des Falls beauftragt. Nach deren Abschluss bewertet das Zentrale Aufklärungs-Office die Ergebnisse und spricht im Fall eines festgestellten Fehlverhaltens eine geeignete Sanktionierungsempfehlung aus. Informationen über den Bearbeitungsstatus* Ihres Hinweises sowie über das Ergebnis einer möglichen Untersuchung werden Ihnen unverzüglich mitgeteilt.
 
Potenzielle Verstöße gegen den Code of Conduct für Geschäftspartner, einschließlich schwerwiegender Risiken und Menschenrechts- und Umweltverletzungen durch direkte und indirekte Lieferanten, können ebenfalls an das Zentrale Aufklärungs-Office der Volkwagen AG gemeldet werden. Das gilt ebenso für sonstige Meldungen, die sofortige Maßnahmen durch das Unternehmen erfordern. Das Zentrale Aufklärungs-Office informiert die zuständigen Stellen, die den Sachverhalt entsprechend bearbeiten. Dazu gehören insbesondere erforderliche Maßnahmen zur Minimierung oder Beendigung von Verstößen und/oder Risiken.

 
Sie haben ein Anliegen oder Feedback, das ein Produkt oder eine Dienstleistung des Volkswagen Konzerns betrifft?

Bitte wenden Sie sich bei Fragen zu Ihrem neuen oder gebrauchten Fahrzeug, bei Feedback bzw. Beschwerden zu Dienstleistungen an unsere Kundenbetreuung per E-Mail an info@porsche-leipzig.de.
 
Wir bitten um Ihr Verständnis, dass das Hinweisgebersystem bedauerlicherweise keine Kundenanliegen annehmen, bearbeiten und insbesondere nicht weiterleiten kann.
 

Eine Meldung an unser Hinweisgebersystem abgeben
 
Das Hinweisgebersystem bietet verschiedene Kanäle, um potenzielles Fehlverhalten von Beschäftigten oder Verstöße gegen den Code of Conduct für Geschäftspartner in unserer Lieferkette zu melden, die eine schnelle Überprüfung und – falls notwendig – Reaktion unseres Unternehmens erfordern. 
 
Dies berührt jedoch nicht das gesetzlich verankerte Recht, sich an entsprechend zuständige Behörden zu wenden.
 
 
24-7-Hotline
 
24/7 Sprachnachricht per Telefon und der neue Onlinemeldekanal.

Sie können Meldungen rund um die Uhr per Sprachnachricht abgeben:

kostenlose Telefonnummer aus Deutschland: 0800 1818 952 (für Meldungen außerhalb Deutschlands finden Sie hier die internationalen Telefonnummern).
 
 
Onlinemeldekanal
 
Sie haben die Möglichkeit, über eine internetbasierte Kommunikationsplattform in unterschiedlichen Sprachen mit dem Zentralen Aufklärungs-Office in Kontakt zu treten. Das System ist vertraulich und geschützt. Sollte Ihre bevorzugte Sprache nicht aufgelistet sein, ist eine Meldung auch in jeder anderen Sprache möglich. Zudem können Sie das Zentrale Aufklärungs-Office ebenso in allen Sprachen per E- Mail oder Post kontaktieren.

Eine Anleitung für SpeakUp® finden Sie hier (in Englisch).


SpeakUp®-Website

 

SpeakUp®-App

Sie können die SpeakUp®-App ganz einfach über den untenstehenden Link herunterladen und Ihre Hinweise direkt darüber abgeben:
https://apps.apple.com/cg/app/speakup-listen-for-a-change/id1573760238

 
Ombudsleute
 
Die PZ Leipzig GmbH hat externe Rechtsanwälte (Ombudsleute) bestellt, die zum Hinweisgebersystem beraten oder sicherstellen, dass Meldungen von Hinweisgeber*innen – auf Wunsch auch anonym – an das Zentrale Aufklärungs-Office weitergeleitet werden.
 
Wenn Sie mit den Ombudsleuten in Kontakt treten möchten, finden Sie alle notwendigen Informationen unter dem folgenden Link: https://ombudsleute-der-volkswagen-ag.de/
 
 
E-Mail
 
Sie erreichen das Zentrale Aufklärungs-Office der Volkwagen AG per E-Mail über die folgende Adresse: io@volkswagen.de 
 
 
Post
 
Postanschrift: 
Volkswagen AG
Zentrales Aufklärungs-Office
Postfach 17 17
Berliner Ring 2
38436 Wolfsburg 
Deutschland
 
Persönlich
 
Bitte vereinbaren Sie Termine vorab über io@volkswagen.de.
 
 
Haben Sie weitere Fragen oder benötigen einen lokalen Ansprechpartner?
 
Fragen oder Verbesserungsvorschläge hinsichtlich des Hinweisgebersystems können Sie ebenfalls an das zuständige Zentrale Aufklärungs-Office richten.
 
Darüber hinaus können Sie sich bei allen Angelegenheiten rund um das Hinweisgebersystem gern an den Compliance Officer der VGRD-Gruppe per E-Mail an compliance@vgrd.info wenden.
 
 

* Die Bearbeitungszeit kann variieren und hängt u. a. vom Gegenstand des Hinweises ab. 
** In einigen Ländern unterstützen nicht alle Telefonanbieter die kostenlose internationale Hotline. Bitte nutzen Sie in diesem Fall die kostenpflichtige Telefonnummer oder die länderspezifische Telefonnummer.